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Oft sind es die Angehörigen, die als Erste wissen wollen, was das Haus wert ist, weil sie die Kosten der Pflege vor Augen haben. Eine erste Einschätzung gibt der Familie eine gemeinsame Zahl, über die sich sprechen lässt, ohne dass damit etwas entschieden ist. Anfragen sollten Sie sie mit Wissen der Eigentümer.
Eine Einschätzung des Werts ändert nichts am Eigentum und verpflichtet niemanden zu einem Verkauf. Sie macht aus Vermutungen eine Grundlage, auf die sich Eltern und Geschwister beziehen können. Ob und wann verkauft wird, entscheiden weiterhin die Eigentümer.
Das Formular fragt nach Angaben, die Sie meist auch ohne Unterlagen kennen. Nach Pflegegrad, Einkommen oder Leistungen fragt es nicht.
Gehört das Haus Ihrer Mutter oder Ihrem Vater, betrifft die Einschätzung deren Zuhause. Sprechen Sie deshalb vor der Anfrage mit ihnen, und schreiben Sie in die Anmerkungen, ob ein Besuch im Haus willkommen wäre. Einen Termin dort vereinbaren wir nur mit Zustimmung der Eigentümer und zu einer Zeit, die zur Pflege passt.
Wir sind Immobilienmakler und schätzen den Marktwert: was ein vergleichbares Haus derzeit am Markt erzielen kann. Wo ein Verkehrswertgutachten verlangt wird, braucht es eine Sachverständige oder einen Sachverständigen; unsere Einschätzung ersetzt es nicht.
Häufige Fragen
Ja. Die Angaben zum Haus lassen sich aus der Ferne machen, und einen Termin vor Ort stimmen wir mit den Menschen ab, die im Haus leben oder dort pflegen.
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